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Nutzungsbedingungen
>> Studio <<

Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung oder Buchung zwischen dem Foto-, Video- & Mietstudio “Studio” und seinen Kunden und/oder Gästen. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen zu Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen

1.1 Die Firma Kreativ Akademie GmbH, Vaduz, vermietet die im Mietvertrag oder der Online-Buchung genannten Räumlichkeiten “Studio” sowie Studioeinrichtung für den gebuchten Zeitraum an den “Kunden”. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung des Studios. Mietverlängerungen werden dem Kunden mit CHF 99.- je angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Das Studio steht auch eigens geladenen Gästen und Teilnehmern von Veranstaltungen des Kunden während währenddessen Mietdauer zur Verfügung. Die Kreativ Akademie behält sich das Recht vor, eine Überschreitung der gebuchten Dauer nach eigenem Ermessen in Rechnung zu stellen, wobei wir versuchen, so flexibel wie möglich zu sein und genügend Zeit zwischen den Buchungen einzuplanen.

1.2 Kunden und Gäste haben sich auf Verlangen gegenüber dem Studio durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren. Das Studio ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Das Studio verpflichtet sich zur Einhaltung gültiger datenschutzrechtlichen Regelungen. Eine, auch auszugsweise, Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht zulässig.

1.3 Kunden und Gäste tragen die Versicherungspflicht und bestätigen durch Übernahme, Nutzung oder Betreten der Räumlichkeiten, im Besitz einer gültigen, im Schadensfall greifenden Haftpflichtversicherung zu sein, oder alternativ alle entstehenden Schäden aus eigener Kasse zu begleichen.

1.4 Im gesamten Gebäude besteht generelles Rauchverbot. Klein- und Haustiere dürfen sich nur nach vorheriger Zustimmung im Studio aufhalten.

1.5 Eingeräumte Mietoptionen (kostenfrei & konstenpflichtig) können jederzeit bis zum Beginn der Mietdauer durch das Studio widerrufen werden. Ein Anspruch auf Haftung des Studios besteht nicht in diesem Fall nicht.

1.6 Die Anfertigung von freizügigen (freizügiger Akt) oder ponografischen Inhalten ist im Studio nicht gestattet. Aktaufnahmen mit künstlerischem Anspruch bleiben hiervon unberührt.

2. Räumlichkeiten und Mietgegenstände

2.1 Ist im Folgenden die Rede von den Räumlichkeiten (kurz Studio oder Studioräumen), so bezieht sich dies auf den Hauptraum und alle unmittelbar angrenzenden Nachbarräume. Alle angrenzenden Räumlichkeiten im Gebäude sind nicht Teil des Mietverhältnisses.

2.2 Während des gesamten Aufenthalts in den Räumlichkeiten des Studios haben Kunden und Gäste darauf zu achten, dass sich Nachbarn, Anwohner und Passanten nicht durch die Nutzung des Studios gestört oder belästigt fühlen. Das Aufhalten oder die Nutzung angrenzender Räumlichkeiten wie Hausfluren ist untersagt. Insbesondere haben Kunden und Gäste zugehörige Dritte auf diese Regelung hinzuweisen und deren Einhaltung zu überwachen. Als Störung gilt z.B. übermäßig laute Musik, Blockieren des Eingangsbereiches oder der Flure oder unzureichend bekleidete Personen außerhalb des Studios.

2.3 Bis auf die ausdrücklich aufpreispflichtigen Geräte ist die gesamte Studioeinrichtung und vorhandene Dekoration in der Raummiete bzw. dem Nutzungsentgelt enthalten. Kunden und Gäste werden bei der Einweisung explizit auf die aufpreispflichtigen Geräte hingewiesen und können diese nach eigenem Ermessen einsetzen.

2.4 Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Studios. Kunden und Gäste haben Dritte auf das Eigentum des Studios ohne Aufforderung selbstständig hinzuweisen. Das Recht zur Nutzung der Mietgegenstände steht ausschließlich Kunden und Gästen zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht zulässig. Bei Anmietungen haben Kunden dafür zu sorgen, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch von allen für ihn tätig werdenden Dritten und seinen Besuchern beachtet werden.

2.5 Die Gegenstände des Studios dürfen nicht verändert oder modifiziert und grundsätzlich nicht außerhalb des Studios verwendet werden. Dem Studio sind bauliche Veränderungen, Veränderungen von Dekoration und Einrichtung zu jedem Zeitpunkt gestattet. Der Kunde hat (bei mehreren Anmietungen) keinen Anspruch auf einen unveränderten Zustand des Studios hinsichtlich Einrichtung, Dekoration und baulicher Gestaltung.

2.6 Kunden und Gäste verpflichten sich, die angemieteten Gegenstände und Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen, unangemessenen, unsachgemäßen oder ungeeigneten Beanspruchung auszusetzen. Die Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen ausschließlich zu den ihnen zugedachten Einsatzzwecken verwendet werden. Jede Art von Änderung an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Kunden oder Gäste ist untersagt, die entsprechenden Nutzungsbedingungen Studio Stand 08/2022 Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

2.7 In sämtlichen Räumen behält das Studio das Hausrecht. Alle Mitarbeiter bzw. alle durch diese beauftragten Personen dürfen die Räume jederzeit betreten und sich darin aufhalten. Weisungen des Studiopersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Der Zugang zu den Studioräumen darf zu keinem Zeitpunkt durch Kunden oder Gäste blockiert oder verwehrt werden. Unabhängig davon gewährt das Studio dem Mieter „Ungestörtheit“ in den Studioräumen. Die Studioräume werden nur im Notfall (Brandgeruch, o.ä.) oder nach ausdrücklicher Anmeldung vom Studiopersonal betreten. Kunden und Gäste haben keinen rechtlichen Anspruch auf dieses Entgegenkommen und können die Regelungen weder einklagen noch Schadensersatzansprüche geltend machen.

2.8 Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln (z.B. Farbe, Nebel, andere oder brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- und Explosionsaufnahmen), durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und Geräte sowie eine Gefährdung von Menschen verursacht werden könnte, ist untersagt. Bei Missachtung werden Kosten für die Beseitigung, Folgekosten oder einen erhöhten Reinigungsaufwand (mindestens mit CHF 85.-) vom Studio in Rechnung gestellt. Die benützung von Nebel/Haze oder ähnliche effekte nur mit absprache vom Studio personal.

2.9 Wurde Kunden oder Gästen der Aufenthalt oder das Mitbringen von Klein- und Haustieren gestattet, gilt: Kunden und Gäste haben Sorge zu tragen, dass das Tier nicht die umliegende Nachbarschaft stört. Verursachte Verunreinigungen (Fell, Haare, Hinterlassenschaften) müssen vom Kunden oder Gast umgehend, spätestens jedoch beim Verlassen des Studios entfernt werden. Kosten für die Beseitigung oder einen erhöhten Reinigungsaufwand werden sonst vom Studio in Rechnung gestellt. Tiere dürfen nicht auf die Möbel, d.h. Betten, Sofa, Stühle usw. Kunden und Gäste haben sicherzustellen, dass durch das Tier keine Ungeziefer (Flöhe etc.) ins Studio gebracht werden. Kosten für die Beseitigung werden sonst gesondert in Rechnung gestellt. Sollten durch das Tier wider Erwarten Schäden entstehen, haftet der Eigentümer des Tiers in vollem Umfang.

3. Haftung des Kunden im Rahmen des Mietverhältnisses / Haftung des Kunden im Rahmen der Nutzung ​

Der Kunde verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, die Studioeinrichtung sowie alle technischen Geräte bei Mietbeginn auf einen einwandfreien Zustand zu prüfen. Bereits zu Mietbeginn bestehende Beschädigungen, Funktionseinschränkungen oder Defekte sind dem Studio unverzüglich anzuzeigen. 

3.1 Die Gefahr für die Mietsache und übernommenen Gegenstände geht mit der Leistung an den Kunden über.

3.2 Kunden und Gäste haften für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache und in vollem Umfang für alle entstandenen Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Nutzung der Geräte und Räume stehen (Beschädigung der Geräte, Einrichtung oder Bausubstanz durch unsachgemäße Handhabung, äußere Einflüsse, Diebstahl, übermäßige Verunreinigung etc.) und die daraus resultierenden Folgeschäden (Nutzungsausfall).

3.3 Der Kunde ist für die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften und Auflagen (insbesondere der Unfall- und Feuer-Verhütungsvorschriften) sowie für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in den Räumen des Studios samt Nebenräumen verantwortlich.

3.4 Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen (außer Glühlampen- und Sicherungswechsel bei gemieteten Geräten) dürfen nur durch autorisierte Vertragskundendienste oder Fachfirmen durchgeführt werden und gehen zu Lasten des Kunden. Er verpflichtet sich zudem, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden unverzüglich zu melden.

3.5 Nicht retournierte, beschädigte oder zerstörte Einrichtungs- oder Dekorationsgegenstände sind nach Wahl des Studios entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Beschädigungen in den Mieträumen sind nach Wahl des Studios entweder vom Kunden selbst zu beseitigen oder werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.6 Kunden und Gäste verpflichten sich keine Handlungen vorzunehmen, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzen. Hieraus entstandene Schäden oder Ansprüche gehen zu Lasten des Kunden bzw. des Gastes. Diese Haftung des Kunden gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden.

3.7 Der Kunde trägt die Verkehrssicherungspflicht im Bereich der ihm überlassenen Mietsache.

3.8 Sollte der Kunde durch eine zugangscode freien Zutritt zu den Räumlichkeiten erhalten, so obliegt ihm die Sicherungspflicht dieser. Insbesondere hat er jederzeit auf die korrekte Verriegelung der Eingangstür und Fenster zu achten. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen, so haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden in vollem Umfang. Nutzungsbedingungen Studio Stand 08/2022

3.8 Sollte der Kunde durch eine zugangscode freien Zutritt zu den Räumlichkeiten erhalten, so obliegt ihm die Sicherungspflicht dieser. Insbesondere hat er jederzeit auf die korrekte Verriegelung der Eingangstür und Fenster zu achten. Sollte der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommen, so haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Folgeschäden in vollem Umfang. Nutzungsbedingungen Studio Stand 08/2022

4. Haftung des Studios

4.1 Der Kunde übernimmt die Räumlichkeiten und technischen Geräte in dem Zustand, in dem sie sich bei der Übergabe befinden.

4.2 Das Studio übernimmt keine Haftung dafür, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Kunde hat sich eigenverantwortlich über die einschlägigen Vorschriften zu informieren und deren Einhaltung sicherzustellen.

4.3 Für Schäden jeglicher Art, die dem Kunden durch die Nutzung, oder den Ausfall der Mietsache entstehen, ist die Haftung durch das Studio ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für direkte oder indirekte Kosten oder Folgekosten, die dem Kunden durch bauliche Veränderungen, Veränderungen von Dekoration und Einrichtung durch das Studio entstehen.

4.4 Das Studio übernimmt keine Haftung für Gegenstände irgendwelcher Art, die Kunden und Gäste in die Räumlichkeiten eingebracht haben, und gewährt hierfür auch keinen Versicherungsschutz.

4.5 Der Kunde befreit das Studio von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag gegen das Studio geltend gemacht werden können. Werden Geräte oder Teile von Geräten während der Nutzung trotz sachgerechtem Gebrauch beschädigt oder unbrauchbar (Verschleißteile), so bemüht sich das Studio schnellstmöglich um Ersatz. Ist Ersatzbeschaffung nicht möglich, steht beiden Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Das Studio haftet darüber hinaus nicht für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der vorzeitig aufgehobenen Vermietung stehen. Insbesondere kann der Kunde keine Forderungen Dritter gegen das Studio geltend machen oder weiterleiten.

Stand: 16. August 2022